01.04.2025
Erfolgsprojekt RZWas-Förderung wird fortgesetzt // Minister Mehring und Abgeordnete Jakob freuen sich über Zuwendungen im Jahr 2025
Der Freistaat Bayern hat es sich zum Ziel gesetzt, wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu fördern, um damit wesentlich zur Verwirklichung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen im gesamten Land beizutragen und unzumutbar hohe Kostenbelastungen für Kommunen und Bürger zu vermeiden. Vor dem Hintergrund des erheblichen Sanierungsbedarfs begrüßt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ausdrücklich die Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen durch die bayerischen Kommunen.
Nachdem jetzt feststeht, welche Kommunen im Jahr 2025 Zuwendungen für ihre Vorhaben ausbezahlt bekommen, zeigen sich Staatsminister Dr. Mehring und umweltpolitische Sprecherin Marina Jakob erfreut: „Uns freut es besonders, dass in unserer nordschwäbischen Heimatregion wieder viele wichtige wasserwirtschaftliche Maßnahmen gefördert werden.“
Landtagsabgeordnete Marina Jakob aus dem Stimmkreis Günzburg, welche die Freie Wähler Landtagsfraktion auch in den Landkreisen Aichach-Friedberg und Neu-Ulm vertritt, freut sich besonders, dass Kommunen aus jenen Landkreisen profitieren. So können die Gemeinden bzw. Märkte Petersdorf (419.000 €), Affing (19.250 €), Hollenbach (90.399 €), Kühbach (226.427 €), Roggenburg (217.547 €) sowie die Stadt Günzburg (36.286 €) bis spätestens Juli mit ihren Zuwendungen rechnen.
Auch ihr Kollege aus dem gemeinsamen Stimmkreisbüro, Staatsminister Dr. Fabian Mehring, freut sich über Zuwendungen an die Gemeinden/Städte/Märkte Biberbach (19.253 €), Langweid (295.321 €), Altenmünster (21.257 €), Ellgau (22.583 €), Buttenwiesen (insg. 1.032.405 €), Laugna (40.523€), Monheim (insg. 868.879 €), Fünfstetten (insg. 970.718), Tagmersheim (318.920 €), Munningen (insg. 949.620 €), Amerdingen (510.510 €), Wechingen (insg. 386.506 €), Wallerstein (304.477 €), Marktoffingen (52.001 €), Mönchsdeggingen (insg. 835.225 €), Möttingen (insg. 761.904 €), Ehingen am Ries (63.203 €) und Hohenaltheim (11.470 €) aus seinem Stimmkreis.
Außerdem, so Jakob, werde das Erfolgsprojekt Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) zum 1. April nahtlos fortgeführt: „Die neuen Richtlinien "RZWas 2025" werden zum 1. April 2025 in Kraft treten und dann bis zum 31. Dezember 2028 gelten. Die Fördersystematik und das Förderverfahren werden dabei grundsätzlich beibehalten. Mit der neuen Förderrichtlinie besteht für die kommenden Jahre Planungssicherheit für die Kommunen.“
Mehring ergänzte: „Die Förderung ist ein wesentlicher Baustein für zukunftssichere Trink- und Abwasseranlagen in ganz Bayern. Die neuen Förderrichtlinien sollen dazu beitragen, das hohe Niveau kommunaler Investitionen in die Wasserinfrastruktur zu erhalten."