Jakob: Bürokratischer Overkill, der weder der Natur noch den Grundeigentümern gerecht wird
München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion übt mittels eines Dringlichkeitsantrags im Bayerischen Landtag erneut deutliche Kritik an der EU-Wiederherstellungsverordnung und fordert deren Aufhebung. „Diese Verordnung ist ein bürokratischer Overkill, der weder der Natur noch den Grundeigentümern gerecht wird“, erklärt die umweltpolitische Fraktionssprecherin Marina Jakob.
Die EU-Verordnung sieht vor, dass bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen wiederhergestellt werden müssen. Es fehlt jedoch an praktikablen Umsetzungsmechanismen, klaren Finanzierungsgrundlagen und realistischen Zeitplänen. „Die Verordnung setzt unrealistische Ziele und überhäuft die Betroffenen mit überbordenden Dokumentationspflichten“, kritisiert Jakob. „Das führt zu einer unnötigen Polarisierung zwischen Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie allen weiteren Grundeigentümern und spaltet die Gesellschaft weiter – statt Lösungen zu schaffen, die alle Seiten mittragen können.“
„Wir werden uns weiterhin auf Bundes- und EU-Ebene für eine Aufhebung der Verordnung einsetzen“, verspricht Jakob. Sollte dies nicht gelingen, muss zumindest ein Moratorium erreicht werden, bis zentrale Fragen wie Finanzierung und Praxistauglichkeit geklärt sind. „Eine Verordnung, die Flächen für Wohnungsbau oder Landwirtschaft blockiert, ohne Alternativen aufzuzeigen, ist für uns nicht akzeptabel“, betont Jakob.
Zudem müssten bei einer Umsetzung pragmatische Kompromisse gefunden werden – etwa durch die Nutzung von Flächen für naturnahe Grünflächen in Städten oder die Förderung klimastabiler Mischwälder, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Interessen berücksichtigen. „Wir brauchen keine ideologischen Grabenkämpfe, sondern vernünftige Lösungen, die sowohl der Natur als auch den Menschen gleichermaßen gerecht werden“, sagt Jakob.
Die FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag warnen vor drastischen Eingriffen ins Eigentum, sollten die von der Verordnung vorgesehenen Ziele nicht über freiwillige Kooperation erreicht werden. Außerdem drohe eine Überlastung der Verwaltung durch die Verordnung, wenn keine ausreichenden Mittel und klare Regelungen zur Verfügung stünden. „Die Länder dürfen nicht mit den Kosten alleingelassen werden“, warnt die Abgeordnete aus Schwaben. Hier müssten die EU und der Bund nachbessern – sowohl finanziell als auch bei der Ausgestaltung der nationalen Pläne.
Die Fraktion fordert zudem eine verbindliche Einbindung des Bundesrats, um die föderale Mitgestaltung zu sichern. „Die EU-Verordnung darf nicht unbedacht in die Umsetzung gehen, solange die grundlegenden Probleme ungelöst sind“, so Jakob abschließend. Es brauche im Sinne eines praktikablen Umweltschutzes eine Wende hin zu mehr Vernunft – und weniger Bürokratie.
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