FREIE WÄHLER-Fraktion zum Dritten Modernisierungsgesetz: Keine Kompromisse beim Naturschutz!
Zur Behandlung des Gesetzentwurfs zum Dritten Modernisierungsgesetz Bayern im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Bayerischen Landtags äußert sich Marina Jakob, umweltpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion:
„Wir als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion stehen zu unserer Verpflichtung, die einzigartige bayerische Bergwelt mit ihrer natürlichen Vielfalt an wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu schützen und zu erhalten. Dies geschieht im Rahmen anerkannter internationaler Vereinbarungen, insbesondere der Alpenkonvention.
Deren Schutzgedanke wird nicht, wie durch die Opposition suggeriert, durch das Dritte Modernisierungsgesetz und die Anhebung von Schwellenwerten für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) geschwächt. Durch das Gesetz werden keine inhaltlichen Genehmigungsvoraussetzungen geändert. Die Fachbehörden entscheiden auch in Zukunft, ob bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben die unveränderten materiellrechtlichen Anforderungen, etwa des Bayerischen Wassergesetzes oder des Bayerischen Naturschutzgesetzes, erfüllt werden. Die UVP ist reines Verfahrensrecht ohne materiellen Inhalt – hier möchten wir durch das Anheben der Schwellenwerte für das Verfahren Bürokratie abbauen. Somit wird der Anforderung der Alpenkonvention nach Schutz vor erheblicher oder nachhaltiger Beeinträchtigung der Natur und Landschaft weiterhin vollständig Rechnung getragen.
Gemäß Artikel 10 des Bayerischen Naturschutzgesetzes bedarf der Bau einer Skipiste der Erlaubnis – und das gilt auch weiterhin mit gleichen Voraussetzungen. Es ist deshalb nicht mit einem Wildwuchs an Skigebieten in Bayern zu rechnen, da auch hier die bisherigen Hürden für eine fachrechtliche Genehmigung identisch bleiben. Wir reduzieren hingegen den bürokratischen Aufwand für unsere bayerischen Skipistenbetreiber, die für sich selbst und ihre Gäste an der Erhaltung der wunderschönen bayerischen Berglandschaft interessiert sind.
Auch der Bayerische Alpenplan als Teil des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) bleibt unangetastet. Hier bestehen die materiellen Prüfanforderungen bei der Genehmigung von Bauvorhaben ebenfalls unverändert weiter. Der Alpenplan hat mit seiner Zonierung bereits seit über 50 Jahren eine nachhaltige Entwicklung des bayerischen Alpenraums sichergestellt und sich bewährt.
Nicht zuletzt scheint die SPD auf Bundesebene zugänglicher für unsere Argumente zu sein: So verspricht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung zum Umweltgenehmigungsrecht eine Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren sowie explizit die Nutzung von nach EU-Recht zulässigen Spielräumen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Wir als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion sind hier in Bayern mit dem Dritten Modernisierungsgesetz vorangegangen und hoffen im Bund auf eine zügige und unideologische Umsetzung. Ernst gemeinte Anstrengungen in diese Richtung werden wir gerne unterstützen.“