Foto: (c) Katrin Zagel

26.11.2025
Jakob: Betroffene Kommunen vor enormen Kosten schützen

Zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes äußerte sich Frau Marina Jakob, umweltpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion:

„Das Bayerische Bodenschutzgesetz regelt, wie Böden geschützt, erhalten und gegebenenfalls saniert werden sollen. Ziel des Gesetzes ist es, den Boden als Lebensraum, Rohstoffspeicher, Filter, Wasserregler und Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft langfristig zu erhalten. Artikel 13a regelt die Untersuchung und Sanierung alter, stillgelegter Hausmülldeponien von Gemeinden – er gilt aber nur bis zum 31. Dezember 2025. Mit der Gesetzesänderung streben wir eine Verlängerung um weitere fünf Jahre – bis Ende 2030 – an. So wollen wir die betroffenen Gemeinden vor den enormen Kosten einer Altlastensanierung schützen.“