Landtagsabgeordnete freut sich über Vorstoß des Landkreises Augsburg
Der Fall wurde bereits über die Medien bekannt: Die Tochter einer Familie im Landkreis Augsburg besucht die Staatliche Realschule Affing, die zunächst aufgrund ihres Ganztagsangebots als nächstgelegene geeignete Schule anerkannt wurde. Mit dem Wegfall der Ganztagsbetreuung ab der sechsten Jahrgangsstufe änderte sich jedoch die Bewertung des Landratsamtes: Fortan galt die Realschule in Meitingen als nächstgelegene Schule. Die Folge: Die Fahrtkosten zur weiterhin besuchten Realschule Affing wurden nicht mehr übernommen. Besonders deutlich wird die Problematik mit Blick auf das 365-Euro-Ticket im Augsburger Verkehrsverbund (AVV). Da die Ticketkosten unabhängig von der konkreten Entfernung zur Schule anfallen, entstehen durch den Besuch einer weiter entfernten Schule nicht zwangsläufig höhere Beförderungskosten.
Landtagsabgeordnete Jakob hatte sich daraufhin persönlich an Landrat Martin Sailer gewandt und sich für eine familienfreundlichere Lösung eingesetzt.
Nun stellte Landrat Martin Sailer im Rahmen des Modellregionengesetzes einen Antrag auf Freistellung von der Schülerbeförderungsverordnung bei der Bayerischen Staatsregierung. Ziel ist es, die bisherige Berechnung der Schülerbeförderungskosten zu vereinfachen und stärker an den tatsächlichen Ticketkosten auszurichten.
„Ich freue mich sehr, dass das Landratsamt nun selbst aktiv geworden ist und bei der Bayerischen Staatsregierung eine Änderung der bisherigen Berechnungspraxis anstößt. Das ist ein wichtiges und positives Signal für die betroffenen Familien. Kinder sollen nicht allein aufgrund einer starren Berechnungsregelung aus ihrem gewohnten schulischen Umfeld herausgerissen werden. Freundschaften, vertraute Lehrkräfte und ein stabiles soziales Umfeld sind gerade in diesem Alter von großer Bedeutung“, betont Jakob.
Bislang richtet sich die Übernahme der Schülerbeförderungskosten danach, ob Schülerinnen und Schüler die nächstgelegene geeignete Schule besuchen. Diese Regelung führt immer wieder zu Situationen, die für Familien nur schwer nachvollziehbar sind – insbesondere dann, wenn durch den Besuch einer anderen Schule gar keine zusätzlichen Fahrtkosten entstehen.
„Wenn ein Ticket ohnehin denselben Preis kostet, ist es für Familien kaum nachvollziehbar, warum die Kostenübernahme allein an der Entfernung zur Schule scheitern soll. Eine Berechnung anhand der tatsächlichen Ticketstruktur wäre nicht nur unbürokratischer, sondern vor allem gerechter und lebensnäher. Das kann viele Familien finanziell entlasten und Kindern ermöglichen, in ihrem vertrauten schulischen Umfeld zu bleiben“, erklärt Jakob.
Mit dem Antrag an die Bayerische Staatsregierung besteht nun die Chance, die bisherigen Regelungen im Rahmen des Modellregionengesetzes praxisnah weiterzuentwickeln. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus begrüßt den Antrag zum „Einfach-mal-machen-Gesetz“, die endgültige Entscheidung liegt dazu beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Daher hat sich die Landtagsabgeordnete mit der Bitte um wohlwollende Prüfung bereits an Herrn Staatsminister Joachim Herrmann, MdL gewandt.
„Ich danke Landrat Martin Sailer ausdrücklich dafür, dass er dieses Anliegen aufgegriffen hat und nun selbst eine Änderung anstrebt. Es zeigt, wie wichtig es ist, die Sorgen der Familien ernst zu nehmen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Ich hoffe sehr, dass die Staatsregierung diesem Antrag zustimmt und wir damit eine spürbare Verbesserung für viele Familien erreichen können“, so Jakob abschließend.