Landtagsabgeordnete freut sich über weitere finanzielle Mittel
Als umweltpolitische Sprecherin der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion setzt sich Marina Jakob seit Beginn ihrer Tätigkeit im Bayerischen Landtag mit Nachdruck für einen wirksamen und vorausschauenden Hochwasserschutz ein. „Das verheerende Hochwasser im Juni 2024, welches auch meine Heimatgemeinde betroffen hat, hat meine Entschlossenheit noch einmal nachhaltig bestärkt. Die Ereignisse haben uns schmerzhaft vor Augen geführt, wie dringend notwendig es ist, bestehende Strukturen zu beschleunigen, Verantwortlichkeiten klar zu ordnen und Entscheidungsprozesse effizienter zu gestalten“, so Jakob.
Ein zentrales Element dafür ist die aktuelle Reform des Bayerischen Wassergesetzes. Darin werden Hochwasserschutzanlagen als Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses eingestuft . Gleichzeitig wird die bewährte bayerische Entschädigungspraxis rechtssicher fortgeführt. Dazu gehören insbesondere die dingliche Sicherung von Einstauflächen sowie Deichrückverlegungen. Die bisherige Vereinbarung mit dem Bayerischen Bauernverband, die aufgrund neuer Rechtsprechung Unsicherheiten aufwies, wird nun gesetzlich verankert.
Für zusätzliche Klarheit sorgt die Reform der Beteiligtenleistungen: In enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden wird auf eine Umlagemöglichkeit der Kosten auf Vorteilsziehende verzichtet. Stattdessen leisten die Kommunen künftig einen verpflichtenden finanziellen Beitrag von 20 Prozent zu Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten. Zudem wird eine Deckelung von Preissteigerungen eingeführt, um Planungs- und Finanzierungssicherheit zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund freut sich Jakob besonders, dass der Freistaat zusätzlich 10 Millionen Euro im Jahr 2026 und weitere 25 Millionen Euro im Jahr 2027 in den Hochwasserschutz investieren will. „Diese Mittel stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes“, erklärt Jakob. Der Landtag muss dem Haushaltsentwurf noch zustimmen. „Die Einordnung der Hochwasserschutzmaßnahmen im neuen Bayerischen Wassergesetz sorgt zudem dafür, dass der Schutz vor Hochwasser künftig einen echten Vorrang erhält. Hierzu konnte ich gestern in der ersten Lesung im Plenum sprechen.“
Zudem profitieren Bürgerinnen und Bürger von einem deutlichen Mittelaufwuchs bei der Härtefallförderung über die RZWas (Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben). Allein für 2026 stehen zusätzliche 50 Millionen Euro für kommunale Projekte der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zur Verfügung. Gerade auch Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern dritter Ordnung können hier finanziell unterstützt werden.